AGB - BS Kompetenz, Unternehmensberatung, Coaching und Training

Bettina Steiner-Spies, BS Kompetenz
Unternehmensberatung, Coaching, Training
Tel: +43 699 199 35 163
office@bs-kompetenz.at

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AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen BS Kompetenz

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem  Auftragnehmer (BS Kompetenz, im weiteren „BS“ genannt), gelten  ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist  jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle  künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen  darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des  Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von BS  ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen  Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt  dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer  Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch  eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck  nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
2.2 BS ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder  teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten  erfolgt ausschließlich durch BS selbst. Es entsteht kein wie immer  geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem  Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf  von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie  immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften  einzugehen, deren sich BS zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten  bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften  insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen  beauftragen, die auch BS anbietet.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen  Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem  Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des  Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird BS auch über vorher durchgeführte und/oder  laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend  informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass BS auch ohne dessen besondere  Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des  Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden  und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für  die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt  auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der  Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter/innen und  die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete  Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit  von BS informiert werden.

4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle  Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der  Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter/innen von BS zu  verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf  Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

5. Berichterstattung / Berichtspflicht
5.1 BS verpflichtet sich, über ihre Arbeit, die ihrer  Mitarbeiter/innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem  Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.
5.2 Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit nach Abschluss des Auftrages.
5.3 BS ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei,  handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Sie ist an  keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

6. Schutz des geistigen Eigentums
6.1 Die Urheberrechte von BS und ihren Mitarbeiter/innen und  beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Angebote,  Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme,  Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen,  Datenträger etc.) verbleiben bei BS.   Sie dürfen vom Auftraggeber  während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für  vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet  werden. Der Auftraggeber ist  insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche  Zustimmung von BS zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls  entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des  Werkes eine Haftung von BS – insbesondere etwa für die Richtigkeit des  Werkes – gegenüber Dritten.
6.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt  BS zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und  zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf  Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung
7.1 BS ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und  verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer  Leistung zu beheben.  Sie wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in  Kenntnis setzen.
7.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

8. Haftung / Schadenersatz
8.1 BS haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für  Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder  grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom  Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
8.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von  sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber  innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis  gerichtlich geltend gemacht werden.
8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden von BS zurückzuführen ist.
8.4 Sofern BS das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in  diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder  Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt BS diese  Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber  wird sich in diesem  Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung / Datenschutz
9.1 BS verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm  zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten,  insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede  Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit  des Auftraggebers erhält.
9.2 Weiters verpflichtet sich BS, über den gesamten Inhalt des Werkes  sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihr im Zusammenhang mit  der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die  Daten von Klienten des   Auftraggebers, Dritten gegenüber  Stillschweigen zu bewahren.
9.3 BS ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und  Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Sie hat die  Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für  deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen  eigenen Verstoß.
9.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses  Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle  gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
9.5 BS ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im  Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten.  Der Auftraggeber leistet BS Gewähr, dass hierfür sämtliche  erforderlichen Maßnahmen insbesondere   jene im Sinne des  Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen,  getroffen worden sind.
9.6 Falls nicht anders vereinbart, ist BS berechtigt das Firmenlogo  des Auftraggebers zu werblichen Zwecken auf ihrer Internetseite  (www.bs-kompetenz.at) zu nutzen.

10. Honorar
10.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält BS ein Honorar  gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und BS. BS  ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen  zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti  zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den  Auftragnehmer fällig.
10.2 BS wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
10.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen  Rechnungslegung durch BS vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
10.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen,  die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer  berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch BS,  so behält BS den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten  Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung  eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für  das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der  ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit  30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis  zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht  hat, pauschaliert vereinbart.
10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist BS von  seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.  Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender  Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

11. Elektronische Rechnungslegung
11.1 BS ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in  elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit  der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch BS  ausdrücklich einverstanden.

12. Dauer des Vertrages
12.1 Jeder Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
12.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen  Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst  werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines  Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist,  bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder  Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine  taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse  dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

13. Mediationsklausel
13.1 Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht  einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die  Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des  Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt  Wirtschafts-Mediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen.  Sollte über die Auswahl der Wirtschafts-Mediatoren oder inhaltlich kein  Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab  Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
13.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen  Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten  Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer  vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere  auch jene für eine(n) beigezogene(n) Rechtsberater/in, können  vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren  als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

14. Schlussbestimmungen
14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag  gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten  sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
14.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der  Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis.  Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
14.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter  Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts  anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von  BS. Für Streitigkeiten ist das entsprechende Gericht in Wien zuständig.

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